Aktuelles im KOK

Pressespiegel: KOK und DIMR zum EU-weiten Tag gegen Menschenhandel

Die ZEIT, 18.10.13
Ausgebeutet für Profit, Sex und Nervenkitzel

30 Millionen Sklaven gibt es weltweit. Diese Zahl einer neuen Studie übertrifft alle bisherigen Statistiken. Was genau sagt sie aus und wieso ist sie so hoch? von Anne Fromm.

Berichte über Sklaverei gibt es viele: Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) gibt regelmäßig einen heraus, die EU und auch die USA veröffentlichen jährlich Zahlen. Aber keine dieser Studien hat es bisher so prominent in die Nachrichten geschafft wie der am Donnerstag vorgestellte Globale Sklaverei Index der australischen Nichtregierungsorganisation Walk Free Foundation (WFF): Knapp 30 Millionen moderne Sklaven gibt es demnach weltweit. Sie schuften in Kohleminen, auf Baustellen oder Äckern, pflegen Alte und Kranke, putzen Häuser oder bieten sich auf dem Straßenstrich an –  gefangen gehalten und entmachtet, ausgebeutet für den Profit, den Sex oder einfach für den Nervenkitzel. 

30 Millionen – diese Zahl erregt deshalb so viel Aufsehen, weil sie höher ist als alle anderen bisher veröffentlichten. Die ILO kam zuletzt auf 21 Millionen moderne Sklaven. Dass die WFF so viel mehr verzeichnet, liegt unter anderem daran, dass die Autoren der Studie moderne Sklaverei breiter definieren als beispielsweise die ILO. Demnach gehören auch Schuldknechtschaft, Zwangsheirat, Menschenhandel und Ausbeutung von Kindern dazu.

Der Index zeigt, dass in Mauretanien, Haiti, Pakistan und Indien proportional zum Rest der Bevölkerung die meisten Sklaven leben. In Indien kommen knapp 14 Millionen Sklaven auf 1,2 Milliarden Einwohner. Schlusslicht des Indexes bilden Neuseeland, Großbritannien, Irland und Island. Deutschland belegt mit etwa 10.000 Sklaven Rang 136.

Menschenhandel wird kaum bestraft

Vor allem in Teilen Westafrikas und Südasiens werden Menschen noch immer in Erbknechtschaft hineingeboren, zeigt die Studie. Andere werden entführt und verkauft oder mit falschen Versprechungen auf einen neuen Job oder eine bessere Ausbildung in eine Falle gelockt. "Die Ketten von moderner Sklaverei sind nicht immer physischer Art – manchmal sind es hohe Schulden, Einschüchterung, Betrug, Isolation, Angst oder eine erzwungene Heirat, die dazu dienen, Menschen gegen ihren Willen festzuhalten", schreiben die Autoren. Dafür brauche es keine Ketten oder Schlösser.

Sklaverei ist zwar mittlerweile in fast allen Ländern der Welt verboten, allerdings werden die Gesetze kaum durchgesetzt. So berichtet der Menschenhandelsreport der USA, dass im Jahr 2012 46.570 Opfer von Menschenhandel weltweit registriert wurden. Nur in 7.705 Fällen kam es zu einer Anklage und in lediglich 4.750 Fällen zu einer Verurteilung. Die meisten dieser Fälle versickern durch Korruption, Armut, Diskriminierung und Wirtschaftskrisen. 

Der Globale Sklaverei Index ist die erste große Veröffentlichung der WFF – aufsehenerregende Ergebnisse und wohlwollende Berichterstattung dürften der Nichtregierungsorganisation guttun. Gegründet wurde sie Ende 2012 von dem australischen Bergbaumogul Andrew Forrest, laut dem Magazin Forbes einer der reichsten Männer der Welt. Die Autoren der WFF-Studie sind Kevin Bales, Professor an der London School of Economics, und Fiona David von der Australian National University. Beide beschäftigen sich schon seit vielen Jahren mit moderner Sklaverei und Menschenhandel. Die Wissenschaftler haben Daten aus 162 Ländern ausgewertet: Studien von Regierungen, NGOs und internationalen Organisationen sowie Presseartikel. "Moderne Sklaverei ist ein verstecktes Verbrechen und existiert in vielen Formen", schreiben sie. Es sei schwer, das tatsächliche Ausmaß von Sklaverei zu messen, deshalb basiert der Index auf Schätzungen, was die Autoren selbst kritisch sehen.

Auch das Europäische Parlament beschäftigt sich in diesen Tagen mit moderner Sklaverei. Das CRIM-Komitee, ein Sonderausschuss für organisiertes Verbrechen, veröffentlichte am vergangenen Wochenende einen Bericht, wonach in Europa 880.000 Sklaven leben. Etwa zwei Drittel sind Frauen, die meisten werden sexuell ausgebeutet. Viele von ihnen sind illegal in der EU, Flüchtlinge und Migranten, die Angst haben, von den Behörden entdeckt und zurück in ihre Heimat geschickt zu werden. Diese Angst zwingt sie, stillzuhalten. Insgesamt, schätzen die Autoren des CRIM-Berichts, werden mit Menschenhandel jährlich 25 Milliarden Euro umgesetzt.

Um moderne Sklaverei bekämpfen zu können, fordern die Parlamentarier eine bessere Zusammenarbeit der Polizeibehörden und eine Stärkung von Europol, damit die Routen der Menschenhändler schneller entdeckt werden können. Außerdem sollte es eine europäische Staatsanwaltschaft geben und gemeinsame Regeln für Strafverfahren, Daten- und Zeugenschutz.

Deutschland setzt EU-Richtlinie nicht um

Das sind große Forderungen dafür, dass Deutschland bis heute noch nicht einmal die geltende Richtlinie der EU zur Bekämpfung von Menschenhandel umgesetzt hat. Dafür hat die zuständige EU-Kommissarin Cecilia Malmström Deutschland im April dieses Jahres gerügt.

Im Juli verabschiedete die schwarz-gelbe Bundesregierung ein entsprechendes Gesetz, das vorsah, die Strafen für Menschenhändler auszuweiten und das Gewerberecht zu ändern, damit Bordellbetreiber künftig sofort geprüft werden, wenn sie ein Gewerbe anmelden. Zwei Tage vor der Bundestagswahl kippte der rot-grün dominierte Bundesrat das Gesetz, weil es den Mitgliedern nicht weit genug ging. Der Bundesrat verwies das Gesetz zur grundlegenden Überarbeitung in den Vermittlungsausschuss, der aber in der zu Ende gehenden Legislaturperiode nicht mehr zusammentrat. Damit war das Vorhaben gescheitert.

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIM) und der Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess (KOK) fordern die Bundesregierung auf, zügig einen neuen Gesetzentwurf zum Menschenhandel vorzulegen. Momentan werden Betroffene in Deutschland primär als Zeugen in Strafverfahren und nicht als Opfer betrachtet. Während der Verfahren dürfen sie sich weder weiterbilden, noch arbeiten und müssen anschließend Deutschland verlassen. Ein neues Gesetz sollte daher Betroffenen einen Aufenthaltstitel garantieren, unabhängig davon, ob sie im Strafverfahren aussagen. Außerdem fordern DIM und KOK einen Anspruch auf Entschädigung, Unterbringung und finanzielle Unterstützung.

Der Bericht des CRIM-Komitees fordert die Mitgliedstaaten "nachdrücklich" auf, die Richtlinie zu Menschenhandel in der EU endlich umzusetzen. Am kommenden Mittwoch stimmt das Europaparlament über den Bericht ab. Ob das die Bundesregierung dazu bringt, in absehbarer Zeit ein neues Gesetz vorzulegen, ist ungewiss. Immerhin könnte die SPD, die bald vielleicht an einer Großen Koalition beteiligt sein wird, damit zeigen, wie sie sich ein gutes Gesetz gegen den Menschenhandel vorstellt.

 

taz, 18.10.13
Mit falschen Versprechen gelockt

BERLIN taz | 800 Euro jeden Monat wurden ihr versprochen. Doch als die junge Frau aus Ecuador im November 2008 bei dem Ehepaar in Hamburg, bei dem sie als Haushaltshilfe arbeiten sollte, ankam, sah sie sich getäuscht. Statt des versprochenen Gehalts soll die heute 22-Jährige nur 119,45 Euro erhalten haben – für ein ganzes Jahr. Im Dezember 2009 ist die Frau geflohen.

Der Fall wird gerade vor dem Amtsgericht Hamburg verhandelt, das Paar ist unter anderem wegen ausbeuterischen Menschenhandels angeklagt. Ein Einzelfall?

Nein, sagt das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIM) in Berlin. „Menschenhandel und Arbeitsausbeutung sind hierzulande ein alltägliches Problem“, meint Petra Follmar-Otto, Chefin der Abteilung Menschenrechtspolitik beim DIM. Darauf macht die Lobbyorganisation am heutigen Europäischen Tag gegen Menschenhandel aufmerksam.

Im Jahr 2011 wurden laut polizeilicher Kriminalstatistik 640 Frauen und Männer Opfer von Menschenhandel mit anschließender Zwangsprostitution. 32 Personen wurden nach Deutschland verschleppt oder gelockt, um hier ihre Arbeitskraft auszubeuten. Die Dunkelziffer dürfte um einiges höher sein. Die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) spricht von 880.000 Menschen, die in EU-Ländern eine Art „moderne Sklaven“ sind: Sie arbeiten für viel zu wenig Geld, sie leben unter erbärmlichen Bedingungen und ohne jeden Schutz. Manche von ihnen werden gefangen gehalten.

Betroffen sind verschiedene Branchen: Pflege, sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen, Gastronomie und Hotelgewerbe. Hier arbeiten vor allem Frauen. In der Landwirtschaft, in der Bau- und in der Schlachtwirtschaft werden insbesondere Männer ausgebeutet.

Die Europäische Union hat in den vergangenen Jahren verschiedene Gegenmaßnahmen eingeleitet: So hat sie eine Richtlinie sowie eine Konvention gegen Menschenhandel erlassen. Deutschland hat die Konvention im Jahr 2005 unterzeichnet und vor einem Jahr ratifiziert. „Passiert ist aber nichts, Deutschland hat die Konvention nicht erfüllt“, kritisiert Naile Tanis, Geschäftsführerin des Bundesweiten Koordinierungskreises gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess (KOK).

Das trifft auch für die Richtlinie zu, die für alle EU-Länder verbindlich ist. Jetzt fordern das Institut für Menschenrechte und die Frauenorganisation die künftige Bundesregierung auf, „endlich aktiv zu werden“.

Was könnte das Parlament konkret tun? Beispielsweise mit einem entsprechenden Gesetz die Opfer stärker in den Fokus rücken, fordert Tanis. Bislang hätten die Behörden vor allem die Jagd nach den Tätern im Blick. Bislang läuft es vielfach so: Frauen werden mit der Aussicht auf einen guten Job und dem Versprechen nach sozialer Sicherheit nach Deutschland gelockt. Plötzlich finden sie sich als Zwangsprostituierte in einem Bordell wieder.

Schaffen sie es zu fliehen und sagen vor Gericht gegen ihre Peiniger aus, werden sie mitunter vollkommen allein gelassen. Manche Verfahren dauern Jahre. „Während dieser Zeit stehen die Frauen stark unter Druck“, sagt Tanis. Manche bekommen kaum psychotherapeutische und finanzielle Hilfe, nicht wenige von ihnen müssen sogar die Dolmetscher selber bezahlen.

Ein großes Problem und rechtlich nur schwer zu bekämpfen sei der Menschenhandel unter „legaler Fassade“, sagt Follmar-Otto: Da werde ein Koch für ein Spezialitätenrestaurant mit einem scheinbar korrekten Arbeitsvertrag legal nach Deutschland geholt. In seiner Heimat hat der Koch aber längst einen zweiten Vertrag unterschrieben, zu wesentlich schlechteren Bedinungen.

 

junge Welt, 16.10.13
Moderne Sklaverei angeprangert
Das "Deutsche Institut für Menschenrechte" fordert Umsetzung der EU-Richtlinie gegen Menschenhandel

Von Conrad Wilitzki

Ein typischer Fall, wie er von Behörden viel zu selten entdeckt wird. Das Landgericht Traunstein beschäftigte sich im Juni 2008 mit "Menschenhandel zur Zwangsarbeit". Eine Deutsche hatte 2007 vier Rumäninnen angeworben, um sie in ihrer Ferienwohnanlage zu beschäftigen. In Deutschland wurden die mittellosen Frauen schwer ausgebeutet. Sie mußten für 3,20 Euro pro Stunde an sieben Tagen der Woche bis zu 13 Stunden am Tag als Reinigungskraft oder Küchenhilfe arbeiten. Sie lebten zusammengepfercht in einem Zimmer.

Dieser Fall ist in der Datenbank des "Bundesweiten Koordinierungskreises gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozeß" (KOK) dokumentiert. Er diente am Dienstag im "Deutschen Institut für Menschenrechte" in Berlin als Beispiel, um neue Strategien zur Bekämpfung von Menschenhandel und Zwangsarbeit vorzustellen. Anläßlich des "Europäischen Tages gegen Menschenhandel" forderten Koordinierungskreis und Institut die künftige Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf gegen solcherlei Auswüchse zu verabschieden.

Tatsächlich finde sich wenig Neues in dem Papier, was das Institut nicht bereits die gesamte letzte Legislaturperiode gefordert habe, sagte die Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik, Petra Follmer-Otto: "Ich langweile mich schon selber." Die 36 Wissenschaftler ihrer Menschenrechtsorganisation kritisierten, daß die BRD trotz Fristablauf im April 2013 die EU-Richtlinie gegen Menschenhandel nicht umgesetzt habe. Dies sei "am starken Widerstand der Innenpolitiker" gescheitert, erklärte Follmer-Otto, ohne Roß und Reiter zu nennen. Mit dem "Totschlagargument", Betroffene könnten sich mit einer anderen Gesetzeslage Aufenthaltsrechte erschleichen, seien alle politischen Initiativen abgewiesen worden. Dazu gehörten beispielsweise ein Aufenthaltsrecht über das Verfahren gegen die Zwangsarbeit hinaus. Nach Aussagen des Instituts werde nicht für eine "menschenwürdige Existenzsicherung" gesorgt. Eine staatliche Entschädigung für die Zwangsarbeit sei weiterhin nur Menschen vorbehalten, die körperliche Gewalt erleiden mußten.

Selbst Schätzungen, wie viele Fälle von Menschenhandel in Deutschland überhaupt existieren, konnten die Forscherinnen nicht benennen. Die Betroffenen würden in die Prostitution geschickt, in der Landwirtschaft, der Gastronomie, im Pflegebereich oder auf dem Bau eingesetzt. Meistens lägen halblegale Aufenthaltstitel und Scheinarbeitsverträge vor. Die Betroffenen hätten sogar eine formale Unterkunft. Durch Abrechnungstricks, Lügen und Gewalt würde ihnen jedoch der Lohn entzogen, und sie würden in der Regel direkt bei ihren Ausbeutern wohnen. Sprachbarrieren, Drohungen und falsche Informationen hielten sie von der Wahrnehmung ihrer Rechte ab.

Die Wissenschaftler empfehlen, die Betroffenen rechtlich nicht mehr nur als Zeugen der Verfahren, sondern als Opfer zu betrachten. Die Juristin Naile Tanis vom KOK wünscht sich zudem ein Aufenthaltsrecht für Zeugen, unabhängig davon, ob sie eine Aussage machen möchten, da sie unter großer Gefährdung durch die Täter stünden. Die Rechtstexte müßten vereinfacht werden, um die Betroffenen besser identifizieren zu können. Und auch das bestehende Angebot an Beratungsstellen, Zufluchtsstätten und Frauenhäusern solle ausgebaut werden. Follmer-Otto empfahl, eine "unabhängige Berichterstattungsstelle" auf Bundesebene einzurichten, die die Aktionen koordinieren und die Fälle dokumentieren soll.

deutsche welle, 16.10.13
Mehr Rechte für Opfer von Menschenhandel gefordert

Mit einer Richtlinie will die EU die Rechte von ausgebeuteten Menschen wie Zwangsprostituierten stärken. Bislang hat Deutschland sie noch nicht umgesetzt. Das muss sich ändern, fordern Menschenrechtler.

Die Parteien sondieren im Moment in Berlin, wer mit wem eine neue Bundesregierung bilden könnte. Die Gespräche drehen sich vor allem um die Energiewende, den Arbeitsmarkt und die Familienförderung. Trotzdem hofft Petra Follmar-Otto, dass bei den noch anstehenden Koalitionsverhandlungen ein weiteres Thema angesprochen wird: der Menschenhandel und die Situation von Zwangsarbeitern in Deutschland. "Die neue Bundesregierung soll endlich die EU-Richtlinie gegen Menschenhandel umsetzen und ihre Verpflichtungen aus der Europaratskonvention zur Bekämpfung von Menschenhandel erfüllen", fordert die Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik am Deutschen Institut für Menschenrechte.

Follmar-Otto hat dabei besonders einen Passus der EU-Richtlinie 36/2011 im Blick, durch den die Rechte der Betroffenen gestärkt werden sollen. In Absatz 18 heißt es dort: "Einer Person sollte Unterstützung und Betreuung zuteilwerden, sobald berechtigter Grund zu der Annahme besteht, dass sie möglicherweise dem Menschenhandel ausgesetzt war, unabhängig davon, ob sie bereit ist, als Zeuge auszusagen." Bislang drohe ausländischen Menschen, die beispielsweise zur Prostitution gezwungen worden sind, die Abschiebung aus Deutschland, wenn sie nicht gegen die Täter aussagen wollen, erklärt die Aktivistin. Weiterhin fordert sie, dass allen Betroffenen ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz eingeräumt wird.

Nach Schätzungen der UN-nahen International Labour Organization (ILO) sind in der Europäischen Union 880.000 Menschen von Zwangsarbeit betroffen. Über die Hälfte davon sind Frauen. "In 30 Prozent der Fälle geht es um sexuelle Ausbeutung", sagt Follmar-Otto. Des Weiteren werden die Opfer der Menschenhändler vor allem in der Gastronomie, bei der Pflege und in der Landwirtschaft ausgebeutet. Für Deutschland selbst fehlen wissenschaftlich gesicherte Schätzungen.

In der vergangenen Legislaturperiode gab es nach Angaben von Follmar-Otto in der Politik wenig Bewegung bei diesem Thema. "Es haben vor allem die Innenpolitiker gebremst, mit dem Argument, solche Regelungen könnten für eine illegale Zuwanderung missbraucht werden", sagt die Menschenrechtlerin. Inzwischen habe die EU-Kommission die Umsetzung ihrer Richtlinie angemahnt. Wenn sich auch weiterhin nichts ändere, könnte Deutschland von Brüssel verklagt werden.

Schon bei der Europaratskonvention von 2005 hat sich Deutschland sieben Jahre Zeit bis zur Ratifizierung gelassen. In diesem Dokument wird festgelegt, dass sich die teilnehmenden Staaten besonders um die Rechte und den Schutz der Opfer von Menschenhändlern kümmern. Zum Beispiel, indem ihnen eine sichere Unterkunft, juristische Unterstützung und medizinische Versorgung gewährleistet werden. "Die Realität sieht anders aus", sagt Naile Tanis vom Koordinierungskreis Frauenhandel.

Sie hat bedrückende Beispiele parat, um ihren Eindruck zu untermauern: "Da wird einer Frau, der in der Zwangssituation die Zähne ausgeschlagen worden sind, der Zahnersatz verweigert, einer anderen wird kein Dolmetscher zur Verfügung gestellt, als sie Schadenersatz vor Gericht einfordern wollte." Die Betroffenen seien in ihrer unsicheren Situation oft nicht bereit, im Strafverfahren zu kooperieren. In der Folge werde die Verurteilung der Täter erschwert. "Wir würden uns einen Aufenthaltstitel für mindestens drei Jahre wünschen", sagt Tanis. Missbrauch fürchtet sie nicht. Ihr Eindruck: In den meisten Fällen wollen die Opfer wieder in ihre Heimatländer zurück.

 

Berliner Zeitung, 16.10.13
Menschenhandel - Moderne Sklaven

Schätzungsweise 880.000 Menschen leben in Europa in „moderner Sklaverei“. Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert mehr Rechte für die Opfer von Menschenhandel.

In letzter Minute, zwei Tage vor der Bundestagswahl, war das Gesetz zur Bekämpfung des Menschenhandels im Bundesrat gescheitert. Es sollte eine Richtlinie des Europäischen Parlaments in deutsches Recht umsetzen. Die Frist dafür war im April abgelaufen. Die EU-Innenkommissarin Cecilia Malmström rügte Deutschland. Die Bundesregierung hatte die gesamte Legislaturperiode keinen Entwurf zustande gebracht. Als im Juni endlich einer vorlag, meldeten sich Experten: Das Gesetz sei unzureichend, ein ungenügender Schnellschuss.

Dass es nicht verabschiedet wurde, birgt nun die Chance für Nachbesserungen. Das Deutsche Institut für Menschenrechte nahm am Dienstag zusammen mit dem Koordinationskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess (KOK) den Europäischen Tag gegen Menschenhandel zum Anlass, Empfehlungen zu geben. Die Rechte von Betroffenen müssten gestärkt werden, sie bräuchten ein Aufenthaltsrecht, das nicht an die Aussage vor Gericht gebunden ist, ebenso müssten Entschädigung, Unterbringung und finanzielle Unterstützung gesichert sein, so der Koordinationskreis.

Schätzungsweise 880.000 Menschen leben in Europa in „moderner Sklaverei“, wie es in einem Bericht des Europäischen Parlaments heißt, sie arbeiten in der Landwirtschaft, auf dem Bau, in Restaurants, auf Schlachthöfen, in Bordellen, sie putzen Häuser und pflegen Alte und Kranke. Zuverlässige Schätzungen für Deutschland gibt es nicht. Das Bundeskriminalamt meldete 640?Opfer von Menschenhandel für 2011, die Dunkelziffer dürfte viel höher liegen.

(alm.)

Katholische Nachrichtenagentur, 15.10.13
Menschenrechtsinstitut: mehr Rechte für Opfer von Menschenhandel

Berlin (KNA) Das Deutsche Menschenrechtsinstitut hat mehr Schutz und mehr Rechte für die Opfer von Menschenhandel gefordert. Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik am Institut, verlangte von der neuen Bundesregierung am Dienstag in Berlin, rasch einen Gesetzentwurf vorzulegen, der die Aufenthalts- und Entschädigungsrechte von Betroffenen stärkt. Deutschland habe weder die EU-Richtlinie gegen Menschenhandel umgesetzt, noch die Verpflichtungen aus der Europaratskonvention zur Bekämpfung von Menschenhandel erfüllt.

Ein entsprechendes Gesetzesvorhaben war in der vergangene Regierungsperiode im Bundesrat gescheitert. Betroffenenverbände hatten es als völlig unzureichend kritisiert. Follmar-Otto äußerte sich bei der Vorstellung einer Handreichung zu dem Thema anlässlich des Europäischen Tages gegen Menschenhandel, der am Freitag begangen wird. Das Institut gibt die Expertise gemeinsam mit dem Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess (KOK) sowie der "Stiftung Erinnerung Verantwortung Zukunft" heraus.

Die Fachleute sprechen sich dafür aus, Opfern von Menschenhandel einen Aufenthalt in Deutschland zuzusichern, unabhängig davon, ob diese bereit sind, in einem Strafverfahren gegen die Täter mit den Strafverfolgungsbehörden zusammenzuarbeiten. In jedem Falle sollten aber diejenigen einen Aufenthaltstitel erhalten, die als Zeuginnen ausgesagt haben, sowie minderjährige Betroffene.

Ebenso müssten jene einen sicheres Aufenthaltsrecht bekommen, "die ihre eigenen Rechtsansprüche auf Lohn und Schadenersatz in Deutschland durchsetzen wollen", so Follmar-Otto. Alle Betroffenen müssten einen Anspruch auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz erhalten. Follmar-Otto sprach sich zudem für eine unabhängige Berichterstatterstelle mit Blick auf alle Formen des Menschenhandels aus, um diese Form der Kriminalität wirksamer zu bekämpfen.

Nach Ansicht von Naile Tanis vom KOK sollten Opfer neben dem Aufenthaltstitel auch eine menschenwürdige Existenzsicherung erhalten. Ansonsten seien Frauen zumeist nicht bereit, gegen ihre Peiniger auszusagen, da sie Gewalt gegen sich oder ihre Angehörigen befürchteten.

Zudem sei eine Reform des Opferentschädigungsgesetzes unumgänglich, so Tanis. Nach ihren Angaben werden Frauen in Deutschland neben der Zwangsprostitution vor allem in der Gastronomie, der Pflege und der Landwirtschaft ausgebeutet. Die EU geht für 2012 von rund 808.000 Sklavenarbeitern in den Ländern der Union aus; davon seien etwa ein Viertel in der Prostitution tätig.

chs/cas

Finanznachrichten.de, 15.10.13
Deutsches Institut für Menschenrechte fordertumfassenden Gesetzentwurf zur Stärkung der Betroffenenrechte - Zum Europäischen Tag gegen Menschenhanel am 18.10.2013

Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert den neuen Bundestag und die künftige Bundesregierung auf, zügig einen umfassenden Gesetzentwurf zu Menschenhandel vorzulegen, der die Rechte der Betroffenen stärkt. "Weder hat Deutschland die EU-Richtlinie gegen Menschenhandel umgesetzt, noch die Verpflichtungen aus der Europaratskonvention zur Bekämpfung von Menschenhandel erfüllt. Eine gesetzliche Stärkung der Aufenthalts- und Entschädigungsrechte von Betroffenen ist jetzt dringend erforderlich", erklärte Petra Follmar-Otto, Leiterin der Abteilung Menschenrechtspolitik Inland/Europa am Deutschen Institut für Menschenrechte.

"Dabei sollten Betroffene von Menschenhandel einen Aufenthaltstitel unabhängig davon erhalten, ob sie bereit sind, in einem Strafverfahren gegen die Täter mit den Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren; zumindest aber diejenigen Betroffenen, die als Zeuginnen ausgesagt haben, sowie minderjährige Betroffene und diejenigen, die ihre eigenen Rechtsansprüche auf Lohn und Schadenersatz in Deutschland durchsetzen wollen", so Follmar-Otto weiter. "Auch muss allen Betroffenen ein Anspruch auf Entschädigung nach dem Opferentschädigungsgesetz eingeräumt werden." Zudem solle die Bundesregierung eine unabhängige Berichterstatterstelle in Bezug auf alle Formen des Menschenhandels einrichten, um eine effektive und wissenschaftsbasierte Bekämpfung von Menschenhandel zu gewährleisten.
Betroffene von Menschenhandel werden in Deutschland nach wie vor primär als Zeugen und Zeuginnen in Strafverfahren betrachtet. Dementsprechend gestalten sich ihre Rechte aus. Sind sie Drittstaatsangehörige erhalten sie einen Aufenthaltstitel nur, wenn sie gegen die Täter und Täterinnen im Strafverfahren aussagen können. Während des Verfahrens haben sie kaum Zugang zu Qualifizierungs- oder Arbeitsmöglichkeiten. Danach müssen sie Deutschland verlassen. Das gilt für Kinder wie für Erwachsene und unabhängig davon, ob sie vor Gericht ihre eigenen Ansprüche auf Lohn und Schadenersatz gegen die Täter durchgesetzt haben. Dies widerspricht der Europaratskonvention gegen Menschenhandel, die für Minderjährige einen am Kindeswohl orientierten Aufenthaltstitel vorschreibt. Auch ihre staatliche Entschädigung hängt maßgeblich von der Durchführung eines Strafverfahrens ab. Darüber hinaus haben Zugang zu staatlicher Entschädigung nur die, die Opfer körperlicher Gewalt geworden sind. Menschenhandel aufgrund der Bedrohung mit Gewalt oder der Bedrohung von Kindern und anderen Familienangehörigen ist nach dem geltenden Opferentschädigungsgesetz nicht entschädigungsfähig.

Deutschland hatte trotz Fristablauf im April 2013 und Mahnung der EU-Kommission die EU-Richtlinie gegen Menschenhandel noch nicht umgesetzt. Einen Gesetzesbeschluss des alten Bundestages, der sich auf das Straf- und Gewerberecht beschränkte, stoppte der Bundesrat im September. Die Europaratskonvention gegen Menschenhandel war zwar Ende 2012 ratifiziert worden, ohne jedoch gesetzliche Verbesserungen der Opferrechte vorzunehmen.

Anlässlich des Europäischen Tages gegen Menschenhandel stellt das Deutsche Institut für Menschenrechte heute auch eine neue Publikation vor, welche die aktuelle Rechtslage und Praxis in Bezug auf die Betroffenenrechte analysiert und detaillierte Empfehlungen an Behörden, Politik und Beratungsstellen zur Stärkung der Menschenrechte der Betroffenen ausspricht.
Die Handreichung ist eine gemeinsame Publikation des Projektes "Zwangsarbeit heute: Betroffene von Menschenhandel stärken" am Deutschen Institut für Menschenrechte und des KOK e.V. - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess.

Das Projekt "Zwangsarbeit heute" wurde von 2009 bis 2013 in Kooperation mit der Stiftung "Erinnerung, Verantwortung und Zukunft" durchgeführt.

Heike Rabe, Naile Tanis (2013): Menschenhandel als Menschenrechtsverletzung - Strategien und Maßnahmen zur Stärkung der Betroffenenrechte. Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Frauenhandel und Gewalt an Frauen im Migrationsprozess - KOK e.V. und Institut für Menschenrechte, Berlin. www.institut-fuer-menschenrechte.de/no_cache/publikationen.html

 

dpa, 15.10.13
Menschenrechts-Institut: Rechte der Menschenhandel-Opfer stärken

Berlin (dpa) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert von der neuen Bundesregierung, zügig einen Gesetzentwurf gegen Menschenhandel vorzulegen. Er solle Opfern erlauben, in Deutschland zu bleiben - unabhängig davon, ob sie in einem Strafverfahren als Zeugen aussagten, sagte Instituts-Mitarbeiterin Petra Follmar-Otto am Dienstag in Berlin. Zudem solle die Regierung den Kampf gegen den Menschenhandel wissenschaftlich begleiten. "Wir wissen zu wenig über die Betroffenen, wir wissen zu wenig über das Dunkelfeld", sagte Follmar-Otto, die im Institut die Abteilung Menschenrechtspolitik leitet.

Der rot-grün dominierte Bundesrat hatte einen Gesetzentwurf der bisherigen schwarz-gelben Koalition im September scheitern lassen. Deutschland steht aber unter Handlungsdruck: Schon im April hätte eine EU-Richtlinie gegen Menschenhandel umgesetzt werden müssen.

Rund 880 000 Menschen in der EU leisten Zwangsarbeit, hieß es 2012 in einem Bericht der Internationalen Arbeitsorganisation. Diese versteht unter Zwangsarbeit jede Form von Arbeit, die Menschen unter Strafandrohung unfreiwillig leisten. Verlässliche Schätzungen für Deutschland gebe es nicht, sagte Follmar-Otto. Das Bundeskriminalamt meldete 640 Opfer von Menschenhandel für 2011, die Dunkelziffer dürfte viel höher liegen.

Gefördert vom
Logo BMFSFJ
KOK ist Mitglied bei

Kontakt

KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Lützowstr.102-104
Hof 1, Aufgang A
10785 Berlin

Tel.: 030 / 263 911 76
E-Mail: info@kok-buero.de

KOK auf bluesky