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PRO ASYL veröffentlicht Stellungnahme zum geplanten Geordnete-Rückkehr-Gesetz

Damit reagiert PRO ASYL auf den kritisch betrachteten Referentenentwurf des BMI.

Das Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI) hat einen Referentenentwurf vorgelegt, der weitere Beschränkungen des Aufenthaltsrechts für Geflüchtete beinhaltet und Ausweisungen erleichtern soll. Der Entwurf eines zweiten Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht, auch „Geordnete-Rückkehr-Gesetz“ genannt, sieht unter anderem weitreichende Verschärfungen der Passbeschaffungspflicht, des Einreise- und Aufenthaltsverbots, der Sicherungs- und Abschiebungshaft und der Wohnsitzauflage vor. Angeknüpft an die Passbeschaffungspflicht soll die Erlaubnis zur Erwerbstätigkeit weiter eingeschränkt werden. Darüber hinaus soll der Status „Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht (Ausreiseaufforderung)“ eingeführt werden. Dieser Status liegt unter einer Duldung und tritt dann ein, wenn das Abschiebehindernis der Person selbst zuzuordnen ist. Er ist mit räumlicher Beschränkung verbunden. Außerdem darf die betroffene Person keiner Erwerbstätigkeit oder Ausbildung aufnehmen und erhält nur eingeschränkt Sozialleistungen. Der Bayrische Flüchtlingsrat, PRO ASYL oder auch die GGUA Flüchtlingshilfe  kritisieren das geplante Gesetz scharf und sehen die geplanten Regelungen als massiven Angriff auf den Rechtsstaat.

Zu dem Entwurf des Geordnete-Rückkehr-Gesetzes hat PRO ASYL eine ausführliche Stellungnahme verfasst. U.a. wird die geplante Einführung eines Status unterhalb der Duldung kritisiert. Die sogenannte Bescheinigung über die vollziehbare Ausreisepflicht wird laut Gesetzesentwurf erteilt, wenn die Unmöglichkeit der Abschiebung der Person zuzuschreiben ist, bspw. da keine Reisedokumente vorgelegt werden kann. Mit der Bescheinigung gehen gravierende Sanktionen einher. Für PRO ASYL widerspricht die Einführung eines neuen Status deutscher Rechtsprechung. Stattdessen steuert dies der Integration entgegen und führt zu Perspektivlosigkeit. Die geplante präventive Inhaftierung ist rechtstaatlich unzulässig, menschenrechtswidrig und verstößt gegen den Grundsatz, dass Haft nur das letzte Mittel sein sollte. Beinahe jede*r kann so inhaftiert werden. Nach den geplanten Strafvorschriften ist künftig strafbar, über geplante Maßnahmen zur Identitätsfeststellung ausreisepflichtiger Personen mit dem Ziel der Behinderung der geplanten Abschiebung zu informieren oder das Abschiebedatum zu kommunizieren. Aus Sicht der Menschenrechtsorganisation besteht bei der Veröffentlichung der Abschiebetermineein legitimes öffentliches Interesse und u.a. die Presse-, Meinungs- und Informationsfreiheit wird somit ausgehebelt. Zudem kriminalisieren die Vorschläge die Zivilgesellschaft. PRO ASYL kritisiert außerdem, dass es bei der Zumutbarkeit von Passbeschaffungsmaßnahmen praktisch keine Grenzen gibt und dass, obgleich es bereits schon jetzt bemerkenswert viele rechtswidrige Haftentscheidungen gibt, die Rechtswege zur Kontrolle noch weiter beschnitten werden.

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