Das Oberverwaltungsgericht Bremen lehnt mit Beschluss vom 01.08.2017 im einstweiligen Rechtsschutz die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis für eine Nigerianerin ab. Nicht nur die Erteilung, sondern auch die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4a setzten voraus, dass Antragstellerin Opfer von Menschenhandel ist