Am 27.10. wurde das Prostituiertenschutzgesetz im Bundesgesetzblatt verkündet. Es tritt damit, wie in Artikelt 7 genannt, am 1. Juli 2017 in Kraft.
Ausgenommen hiervon ist der Abschnitt 1 § 36, welcher am Tag nach der Verkündung in Kraft tritt. Dieser bezieht sich auf die Verordnungen, die noch erlassen werden sollen, bspw. zu Anforderungen an Prostitutionsstätten, zu bestimmten Einzelheiten der Anmeldung oder zur Datenübermittlung.
Wie die weitern Regelungen des Gesetzes in den Bundesländern konkret umgesetzt werden, bleibt nun abzuwarten.