Der KOK begrüßt das eingeleitete Vorhaben zur Ratifizierung der Europaratskonvention gegen Gewalt gegen Frauen (sogenannte Istanbul-Konvention).
Das Bundeskabinett hat am 08.03.2017 einen enstprechenden Gesetzentwurf beschlossen.
Anlässlich des Internationalen Frauentages am 08.03. fordert der KOK die vorbehaltlose Ratifizierung der Konvention durch Deutschland.
Im Rahmen der Verbändebeteiligung hat der KOK eine Stellungnahme zu dem Referentenentwurf zur Umsetzung der Konvention eingereicht. Wir möchten darin insbesondere unserer Forderung nach einer Rücknahme der durch die Bundesregierung eingelegten Vorbehalte zum Artikel 59 Aufenthaltsstatus (Abs. 2 und 3) verleihen.
Zudem empfehlen wir, die Ratifizierung in Deutschland zum Anlass zu nehmen, gesamtstrategische und kohärente Maßnahmen zur Bekämpfung der Gewalt gegen Frauen einzuleiten.