In der jüngst erschienenen Publikation des KOK – Rechtsberatung des KOK e.V. – Bericht 2020/2021 – stellt Rechtsanwältin Katrin Inga Kirstein die drängendsten und häufigsten Probleme bei der Durchsetzung der besonderen Rechte für Betroffene von Menschenhandel dar und zeigt Handlungsmöglichkeiten auf.
Die Rechtsberatungsstelle des Bundesweiten Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. wurde 2020 eingerichtet, um die erheblichen Schwierigkeiten, die beim Zugang zu Recht für Betroffene von Menschenhandel bestehen, aufzugreifen und ihnen entgegenzuwirken. Diese reichen von ganz praktischen Problemen, wie dem Fehlen von Ausweispapieren, bis hin zu sehr komplexen Rechtsfragen und beziehen sich auf die Bereiche des Familien-, Straf- und Strafprozess-, Aufenthalts- und Sozialrechts.
Durch die Rechtsberatung gelingt es, den Fachberatungsstellen spezialisierte Rechtsexpertise zur Verfügung zu stellen, Verfahrenswege aufzuzeigen und rechtliche Orientierung zu geben. Es sind gerade die Problemschilderungen der Beratungsstellen, die deutlich machen, wo Lücken und Problemlagen auf Gesetzesebene bestehen, die der Durchsetzung der Rechte von Betroffenen und der wirksamen Bekämpfung des Menschenhandels entgegenstehen.
Mit dieser ersten Auswertung der Beratungsanfragen, möchte der KOK auch die politische Diskussion anstoßen und Verbesserungen der rechtlichen Rahmenbedingungen anregen.
Die Rechtsberatungsstelle wird mit Mitteln des BMFSFJ gefördert und soll auch in den kommenden Jahren fortgeführt werden.