Der Angeklagte, der zwei junge Frauen unter Vorspiegelung einer Liebesbeziehung zur Prostitution gebracht hatte, war vom Landgericht Köln wegen Menschenhandels und dirigistischer Zuhälterei verurteilt worden. Der BGH hebt in seiner Entscheidung die Verurteilung wegen Zuhälterei auf, da er die Voraussetzungen nicht erfüllt sah.