Am 12.03.2012 legte das Europäische Parlament und der Europäische Rat einen Vorschlag für eine Richtlinie über die Sicherstellung und Einziehung von Erträgen aus Straftaten in der EU vor.
Dieser Richtlinienvorschlag soll es den Behörden der Mitgliedstaaten erleichtern, Gewinne aus Straftaten einzuziehen und abzuschöpfen, die der grenzübergreifenden schweren und organisierten Kriminalität zuzurechnen sind.
Es sollen mehr Möglichkeiten für eine Einziehung von Vermögensgegenständen bei Dritten sowie für eine erweiterte Einziehung geschaffen und die gegenseitige Anerkennung von Einziehungsentscheidungen ohne vorherige Verurteilung in der Union erleichtert werden.
Außerdem wird vorgesehen eingezogene Gelder auch für andere soziale Zwecke zu verwenden, welches eine Verbesserung ist, da in vielen EU-Staaten, bis jetzt, diese Gelder nicht für soziale Dienste verwendet werden dürfen.
Hier der Link zur deutschen Fassung.
LSI (La Strada International) kritisiert, dass eine direkte Entschädigung der Opfer mit diesen Geldern leider auch nicht vorgesehen sei. LSI und COMP.ACT wollen sich nun dafür einsetzen, dass eine direkte Entschädigung der Opfer mit konfiszierten Geldern auch in die Richtlinie mit einbezogen wird. Siehe hierzu den La Strada Newsletter 03/2012.