Aktuelles im KOK

Richtungsweisende Entscheidung des Landessozialgerichts Niedersachsens zu höheren Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eingestellt.

In seinem Urteil vom 23.05.2019 gibt das LSG einen Ausblick auf seine voraussichtliche Rechtsprechung zur Anpassung der Leistungshöhe bei fehlender Neufestsetzung durch Gesetzgeber und stellt fest, dass die Bedarfssätze danach für die Zeit ab 2017 im Rahmen gerichtlicher Überprüfung fortzuschreiben sind

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