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Schattenbericht "Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Bezug auf geflüchtete Frauen und Mädchen in Deutschland"

Verschiedene Flüchtlingsräte, PRO ASYL und ein Forscher*innenteam der Universität Göttingen haben im Juli 2021 einen Schattenbericht "Zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Bezug auf geflüchtete Frauen und Mädchen in Deutschland" veröffentlicht.

Cover Schattenbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Bezug auf geflüchtete Frauen und Mädchen in Deutschland

Das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, kurz Istanbul-Konvention (IK) soll Frauen* vor allen Formen von Gewalt schützen und ihre Rechte und Gleichstellung fördern. Dies gilt ausdrücklich für alle Frauen* unabhängig von ihrem aufenthaltsrechtlichen Status (Artikel 4 Abs. 3 IK). Da geflüchtete Frauen* und Mädchen* besonders vulnerabel und in besonderer Weise von Gewalt bedroht sind, gelten spezifische Regelungen in der IK (Artikeln 59 bis 61) für den Bereich Asyl und Migration. Die Flüchtlingsräte Bayern, Brandenburg, Hessen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt, PRO ASYL und ein Forscher*innenteam des Instituts für Kulturanthropologie der Universität Göttingen haben die Umsetzung der IK im Hinblick auf geflüchtete Frauen* und Mädchen* untersucht. Der Bericht stützt sich auf die Expertise von 65 Frauenberatungsstellen, psychosozialen Beratungsstellen und Institutionen der Geflüchtetenarbeit aus allen 16 Bundesländern.

Der Bericht legt dar, dass die Vorgaben der IK, die in Deutschland geltendes Recht darstellen, nicht ausreichend beachtet und somit geflüchtete Frauen* und Mädchen* nicht hinreichend geschützt werden. Es komme immer wieder zu einem Widerspruch zwischen Gewaltschutz und Asyl- bzw. Aufenthaltsrecht. Außerdem fordert der Bericht eine bundesweite Einführung eines transparenten und flächendeckenden Identifizierungsverfahrens für vulnerable Gruppen und eine verbesserte Anerkennungspraxis für Frauen*, die von Gewalt betroffen sind, damit diese als soziale Gruppe im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention gelten. Eine Zusammenfassung des Berichts von PRO ASYL finden  Sie hier.

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