Das LG Münster spricht in seiner Entscheidung vom 07.12.2017 einem Opfer sexuellen Missbrauchs 25.000 Euro Schmerzensgeld zu und wertet Konfliktverteidigungsstrategie der Beklagten im Strafverfahren erheblich schmerzensgelderhöhend, da diese Leiden des Opfers verstärkt und verlängert habe