In seinem Urteil vom 03.06.2020 verurteilt das LG die beiden Hauptangeklagten zu langjährigen Freiheitsstrafen, macht umfassende Ausführungen zum Vorgehen des deutsch/thailändischen Netzwerkes und ordnet Vermögensabschöpfung in Höhe von mehr als 1 Mio. € an.
Der BGH hat mit Entscheidung vom 21.04.2021 die Revision der Angeklagten weitgehend abgewiesen, lediglich die Steuerdelikte teilweise für verjährt erklärt.