Am 05. 08. wurde ein richtungsweisendes Urteil des Hamburger Sozialgerichts rechtskräftig, das einer Prostituierten Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung zuspricht.
Vor dem Gericht wurde die grundsätzliche Frage geklärt, ob die Arbeit als Prostituierte als angestelltes Arbeitsverhältnis gewertet werden kann und somit eine Recht auf Leistungen nach der gesetzlichen Unfallversicherung besteht. In einem bundesweit richtungsweisenden Urteil vom 02.06.2016 bejahte das Sozialgericht Hamburg dies.
Frau D. wurde von Rechtsanwältin Katrin Kirstein vertreten und der Fachberatungsstelle KOOFRA e.V. betreut. Unterstützt wurde KOOFRA durch den KOK e.V. und das Deutsche Institut für Menschenrechte.
Die Pressemitteilung der Fachberatungsstelle Koofra finden Sie hier.