Aktuelles im KOK

Start der Kampagne „GleichBeHandeln“

Die Kampagne „GleichBeHandeln“ wurde am Donnerstag den 06.05.2021 von einem Bündnis aus über 60 zivilgesellschaftlichen Organisationen - darunter die GFF, Ärzte der Welt, Amnesty, Diakonie, Pro Asyl, AWO und dem KOK - gestartet.

Das Bündnis fordert die Abschaffung der Übermittlungspflicht von Menschen ohne geregelten Aufenthaltsstatus im Gesundheitswesen (§ 87 AufenthG) und einen uneingeschränkten Zugang aller Menschen zu einer Gesundheitsversorgung.

Denn die Coronapandemie hat deutlich gemacht, wie wichtig das Recht auf Gesundheitsversorgung ist, sowohl für jeden einzelnen Menschen als auch für die gesamte Gesellschaft. Der Paragraph 87 des Aufenthaltsgesetzes verpflichtet das Sozialamt jedoch, Personen ohne gültigen Aufenthaltstitel umgehend an die Ausländerbehörde zu melden, wenn sie eine Kostenübernahme für medizinische Leistungen beantragen. Aus der begründeten Angst vor Abschiebung heraus vermeiden es daher Menschen, die teils schon jahrelang in der Mitte unserer Gesellschaft als Nachbar*innen, Kund*innen, Dienstleister*innen und Mitschüler*innen leben, sich ärztlich behandeln zu lassen. Die Folgen: Covid-19-Infektionen werden nicht entdeckt, lebensbedrohliche Erkrankungen bleiben unbehandelt, Schwangere können nicht zur Vorsorgeuntersuchung gehen, Kinder erhalten keine medizinische Grundversorgung. Migrant*innen ohne geregelten Aufenthaltsstatus haben wegen des Paragrafen 87 Aufenthaltsgesetzes zudem nicht nur keinen Zugang zur Gesundheitsversorgung, sondern können auch mögliche arbeitsrechtlichen und zivilrechtlichen (Schadensersatz-) Ansprüche nicht durchsetzen.

Die Gesellschaft für Freiheitsrechte und Ärzte der Welt veröffentlichen zu der Kampagne auch eine Publikation, in welcher die Übermittlungspflicht im Aufenthaltsgesetz grund- und menschenrechtlich bewertet wird.

 

 

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