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Stellungnahme des Deutschen Instituts für Menschenrechte zum „Sicherheitspaket“

Das Deutsche Institut für Menschenrechte (DIMR) äußert sich kritisch zur aktuellen Bundestagsdebatte über das „Sicherheitspaket“, das Verschärfungen im Asyl- und Migrationsrecht vorsieht. In seiner Stellungnahme betont das DIMR, dass Maßnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus und Extremismus die Menschenrechte wahren müssen. Angesichts der Kürze der zur Verfügung stehenden Zeit für die parlamentarischen Beratungen konzentriert sich die Stellungnahme auf einige ausgewählte asyl- und migrationsrechtliche Regelungen. Zwei Punkte werden dabei besonders kritisch gesehen:

  • Leistungsausschluss für Schutzsuchende: Schutzsuchende, deren Asylverfahren in einem anderen EU-Land stattfindet, sollen keine Sozialleistungen mehr erhalten. Dies widerspricht laut Institut der aktuellen, als auch der künftigen Aufnahmerichtlinie sowie höchstrichterlicher Rechtsprechung, führt zu schwerwiegenden europa- und verfassungsrechtlichen Bedenken und könnte zu Verelendung und Obdachlosigkeit führen.
  • Biometrischer Datenabgleich: Das geplante Auslesen biometrischer Daten von Schutzsuchenden durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) verstoße gegen Datenschutzbestimmungen und gefährde die Rechte Unbeteiligter. Das Institut empfiehlt, die Regelung zu streichen.

Das Institut betont die Bedeutung des Schutzes der Menschenrechte, die für alle Menschen gelten, unabhängig von Herkunft oder Aufenthaltsstatus. Maßnahmen zur Gefahrenabwehr müssten rechtsstaatliche Prinzipien respektieren und dürften die Würde des Menschen nicht verletzen.

Zur Stellungnahme des DIMR

 

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