Der KOK e.V. bezieht Stellung zum, vom Bundesministerium des Inneren und für Heimat erarbeiteten, Entwurf eines Gesetzes zur Bestimmung Georgiens und der Republik Moldau als sichere Herkunftsstaaten.
Der KOK e.V. kritisiert in erster Linie, dass die Frist zur Stellungnahme deutlich zu kurz ist, um eine tiefgreifende, qualifizierte Einschätzung des Gesetzesvorhabens bereitzustellen und eine ernsthafte zivilgesellschaftliche Beteiligung zu gewährleisten. Abgesehen davon lehnt der KOK e.V. das Konzept der sicheren Herkunftsstaaten grundsätzlich ab, da Schutzsuchenden aus entsprechenden Ländern durch die Vermutungsregelung pauschal ihre Schutzbedürftigkeit abgesprochen wird. Dadurch können Verfolgungsgründe im Rahmen der beschleunigten Verfahren oftmals nicht hinreichend dargelegt werden. Es besteht die Gefahr, dass insbesondere vulnerable Gruppen, wie Betroffene von Menschenhandel, nicht identifiziert und damit unzureichend unterstützt und geschützt werden.