Aktuelles im KOK

Stellungnahme des KOK e.V. zur Änderung des Bundesmeldegesetzes

KOK-Stellungnahme zum Bundesmeldegesetz

Zum Referentenentwurf der Bundesregierung zum Dritten Gesetz zur Änderung des Bundesmeldegesetzes (3.BMGÄndG) hat der KOK – Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. eine Stellungnahme eingereicht.

Der KOK e.V. begrüßt grundsätzlich das Vorhaben des 3.BMGÄndG, bedrohte und gefährdete Personen besser zu schützen und sieht darin viele Änderungen positiv. In der Stellungnahme werden zu einigen Punkten des Referentenentwurfs Empfehlungen zur Berücksichtigung Betroffener von Menschenhandel gegeben:

  • Absenkung der Voraussetzungen zur Erteilung einer Auskunftssperre nach § 51 BMG für Betroffene von Menschenhandel und häuslicher Gewalt sowie für Mitarbeitende von Fachberatungsstellen für gewaltbetroffene Menschen,
  • vorläufige Auskunftssperre nicht befristen,
  • Aufnahme von Einrichtungen zum Schutz von Betroffenen von Menschenhandel in die Liste der Sperrvermerke mit besonderer Prüfpflicht.
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KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
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