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Stellungnahme des KOK zu dem Entwurf eines Gesetzes zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Eruopäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex

Der KOK wurde erstmals am 17.09.2010 vom Bundesministerium des Innern (BMI) im Rahmen seiner Verbandsbeteiligung um Stellungnahme zu dem Gesetzesentwurf zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union und zur Anpassung nationaler Rechtsvorschriften an den EU-Visakodex bis zum 20.10.2010 gebeten. Diese Gelegenheit nahmen wir gerne mit unserer ersten Stellungnahme vom 19.10.2010 wahr. Auch zum zweiten Gesetzentwurf des BMI vom 28.10.2010 nahmen wir gerne am 11.11.2010 Stellung. Nunmehr liegt ein Gesetzentwurf des Bundesregierung (Drucksache-BT 17/6053) vom 6.6.2011 vor.

Der Gesetzesentwurf dient der Umsetzung folgender Richtlinien:

 1.      Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger (ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 98) – sogenannte Rückführungsrichtlinie,

 2.      Richtlinie 2009/52/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2009 über Mindeststandards für Sanktionen und Maßnahmen gegen Arbeitgeber, die Drittstaatsangehörige ohne rechtmäßigen Aufenthalt beschäftigen (ABl. L 168 vom 30.6.2009, S. 24) – sogenannte Sanktionsrichtlinie.

Ferner dient der Gesetzesentwurf der Anpassung des innerstaatlichen Rechts an die Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (ABl. L 243 vom 15.9.2009, S. 1) – sogenannter Visakodex.

Der KOK setzt sich im Rahmen der Stellungnahme und Kommentierung in erster Linie mit der Umsetzung der Sanktionsrichtlinie sowie der Rückführungsrichtlinie in das nationale Gesetz auseinander und stellt die Probleme und Empfehlungen aus Sicht der Praxis dar.

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