I. Einleitung
Der KOK e.V. ist ein bundesweiter Dachverband mit insgesamt 37 Mitgliedsorganisationen, die sich gegen Frauenhandel und Gewalt an Migrantinnen einsetzen.
Der KOK wurde im Januar 2006 zu einer Stellungnahme zum 1. Referentenentwurf des BMI zu den Änderungen im Zuwanderungsgesetz aufgefordert. Daraufhin haben wir ausführlich unsere Kritik, Änderungswünsche und Verbesserungsvorschläge in einer Stellungnahme dargestellt.1 Die Bundesregierung hat im März 2007 einen veränderten Entwurf vorgelegt, der teilweise die Positionen des KOK berücksichtigt. In der Folgezeit hat sich der KOK weiterhin für seine Forderungen vor verschiedenen Gremien eingesetzt.
1. Positive Entwicklungen
Der KOK begrüßt die Einführung von §§ 25 Absatz 4 a und 50 Absatz 2 a Aufenthaltsgesetz – Entwurf (AufenthG–Ent), in denen opferschutzrechtliche Bestimmungen umgesetzt werden. Als erfreulich bewertet der KOK drei Änderungen im Gegensatz zum ersten Referentenentwurf:
a. Das Mindestalter für nachziehende Ausländerinnen und Ausländer zu seiner / ihrem Ehegattin / Ehegatten wurde von 21. auf 18. Jahre herabgesetzt.
b. Entschädigungsleistungen werden nicht mehr als Einkommen im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes angerechnet. § 7 Absatz 5 AsylbLG bestimmt nun, dass eine Entschädigung, die nach § 253 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuches geleistet wird, nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist. Dies entspricht der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschluss vom 11. Juni 2006).
c. Die Einführung von § 6 a Beschäftigungsverfahrenordnung ist ebenfalls zu begrüßen. In dieser Vorschrift ist vorgesehen, dass die Zustimmung zur Ausübung einer Beschäftigung ohne eine Vorrangprüfung nach § 39 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes erteilt werden kann, wenn der betroffenen Person eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 4 a AufenthGEnt gewährt wird. Es besteht nunmehr eine bundesgesetzliche Regelung und damit eine bundeseinheitliche Vorgehensweise.
Damit wurden einige Forderungen des KOK in den jüngsten Entwurf weitgehend aufgenommen (...)
Die vollständige Stellungnahme hier