In der Stellungnahme wird thematisiert, wie der geplante Gesetzesentwurf nicht-identifizierte Betroffene von Menschenhandel gefährden und sie in der Wahrnehmung ihrer Rechten erheblich einschränken kann. In der geplanten Änderung des Aufenthaltsgesetzes finden besonders vulnerable Gruppen, wie Betroffene von Menschenhandel, keine ausreichende Berücksichtigung. Eine systematische Identifizierung ist äußerst schwierig, da Betroffene oft selbst nicht wissen oder verinnerlicht haben, dass sie sich in einer strafbewährten ausbeuterischen Situation befinden.
Der KOK setzt sich weiterhin für Betroffene von Menschenhandel im Asylverfahren ein und weist darauf hin, dass es erhebliche Hürden für die spezialisierten Fachberatungstellen verursacht, Beratung und Unterstützungsangebote für Betroffene in Haftanstalten zu leisten.