Der KOK hat im Rahmen der Verbändebeteiligung des BMJV zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Opferrechte im Strafverfahren (3. Opferrechtsreformgesetz) ausführlich Stellung genommen.
Hintergrund des Gesetzentwurfs vom 10.09.2014 ist die so genannte EU-Opferschutzrichtlinie (2012/29/EU), die bis zum 16. November 2015 von den Ländern in nationales Recht umzusetzen ist und die Mindeststandards für die Rechte der Opfer von Straftaten festlegt.