Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel – KOK e.V. bezieht Stellung zum Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung. Grundsätzlich begrüßt der KOK das Vorhaben, die Zollverwaltung moderner und digitaler aufzustellen, um Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung künftig effizienter bekämpfen zu können.
Eine zentrale Aufgabe der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) ist es jedoch auch, zu prüfen, ob Arbeitnehmer*innen unter ausbeuterischen Arbeitsbedingungen beschäftigt werden oder wurden. Zwar kann die FKS ein wichtiger Akteur bei der Identifizierung von Betroffenen von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung sein, die Praxis zeigt jedoch, dass potenziell Betroffene oft als Beschuldigte wahrgenommen und behandelt werden. In solchen Fällen werden ihnen häufig die ihnen zustehenden Rechte nicht gewährt.
Der KOK kritisiert daher, dass der vorliegende Gesetzesentwurf Menschenhandel, Ausbeutung und die Perspektiven der Betroffenen nicht ausreichend berücksichtigt.