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Stellungnahme zum neuen Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung

Der KOK hat eine Stellungnahme zum neuen Gesetzentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung verfasst.

Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel -  KOK e.V. bezieht Stellung zum neuen Gesetzesentwurf zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung. Der KOK begrüßt die geplante Stärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS), kritisiert jedoch, dass die Perspektive der von Ausbeutung und Menschenhandel betroffenen Personen im aktuellen Gesetzentwurf weiterhin zu kurz kommt.

Die FKS kann grundsätzlich einen wichtigen Akteur bei der Identifizierung von Betroffenen von Menschenhandel und Ausbeutung darstellen. Anstatt aber potenziell Betroffene als solche zu erkennen und ihnen Unterstützungsangebote in Form des Weiterverweises an spezialisierte Fachberatungsstellen zukommen zu lassen, werden sie häufig als Beschuldigte wahrgenommen und behandelt.

In seiner Stellungnahme fordert der KOK unter anderem eine gesetzliche Verankerung der Zusammenarbeit der FKS mit spezialisierten Fachberatungsstellen, eine verstärkte Sensibilisierung der Fachkräfte in Bezug auf den Betroffenenschutz, die Umsetzung des Non-Punishment-Prinzips sowie rechtliche Änderungen zur besseren Identifizierung und zum Schutz von Betroffenen. 

 

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