Der KOK hat im Rahmen der Verbändebeteiligung durch das BMAS die Möglichkeit genutzt, zum Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Asylbewerberleistungsgesetzes und des Sozialgerichtsgesetzes Stellung zu nehmen.
Grundsätzlich spricht sich der KOK dafür aus, dass ein gesichertes Existenzminimum und damit eine gleichrangige gesellschaftliche Teilhabe am Leben für alle Menschen in Deutschland gelten müssen, unabhängig von ihrer Herkunft und ihrem Aufenthaltsstatus. Das Urteil des BVerfG ist unserer Meinung nach – auch wenn es lediglich über die Höhe der Leistungen entschieden hat – dahingehend auszulegen, dass das Asylbewerberleistungsgesetz nicht mehr zeitgemäß, zu bürokratisch und auch integrationspolitisch hinderlich ist.
Die gesamte Stellungnahme des KOK finden Sie hier.