Aktuelles im KOK

Stellungnahme zur Altersfeststellung – kein gesetzlicher Neuregelungsbedarf

Zahlreiche Wohlfahrtsverbände, Menschenrechtsorganisationen und Flüchtlingsräte unterzeichneten die gemeinsame Stellungnahme vom 13. März 2018 zur Ablehnung von Gesetzesänderungen zum verstärkten Einsatz medizinischer Methoden zur Alterseinschätzung bei unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen. Union und SPD hatten sich auf Änderungen im Bereich der Alterseinschätzungsverfahren geeinigt: Laut Koalitionsvertrag soll die Alterseinschätzung künftig in zentralen Aufnahme-, Entscheidungs- und Rückführungseinrichtungen (sog. AnKER Zentren) durchgeführt werden. Die Unterzeichnenden lehnen diese Regelung – für sie eine Abkehr vom Primat der Kinder- und Jugendhilfe, der uneingeschränkt für alle Kinder und Jugendlichen gelten muss – ab. Dieser Schutz dürfe nicht in Vorprüfverfahren in Frage gestellt werden. Statt eines der Jugendhilfe entgegengebrachten Misstrauens fordern die Verbände ein klares Bekenntnis zum bestmöglichen Schutz für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und eine am Kindeswohl orientierte sachliche Auseinandersetzung. Darüber hinaus gebe es keine existierenden Methoden, weder medizinisch noch durch qualifizierte Inaugenscheinnahme, die das exakte Alter eines Menschen ermitteln können. Insbesondere die medizinischen Verfahren gingen in der Regel mit Eingriffen in die körperliche Unversehrtheit einher (Art. 2 Abs. 2 GG). Bei bestehenden Zweifeln sei nach EU-Recht immer vom jüngeren Alter auszugehen (Art. 25 Abs. 5 RL 2013/32/EU). Hilfebedarfe seien nicht an einem (vermeintlich) exakten Geburtsdatum festzumachen. Junge Menschen, ob minderjährig oder nicht, seien auf eine einfühlsame Begleitung und Schutz angewiesen, die wiederum ein wichtiger Baustein für ihre Stabilisierung und Integration hierzulande darstelle. Die unterzeichnenden Verbände fordern daher einen Perspektivwechsel in der aktuellen Debatte hin zu einem Fokus auf die Präventionsarbeit der Kinder- und Jugendhilfe und weg von Gesetzesänderungen zur Beschränkung von Zuwanderung.

 

Gefördert vom
Logo BMFSFJ
KOK ist Mitglied bei

Kontakt

KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Lützowstr.102-104
Hof 1, Aufgang A
10785 Berlin

Tel.: 030 / 263 911 76
E-Mail: info@kok-buero.de

KOK auf bluesky