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Gesetzentwurf zur Ratifizierung des ILO-Protokolls vom Bundestag angenommen

Durch die Annahme wird das Ratifizierungsverfahren eingeleitet und das Protokoll für Deutschland im Anschluss bindend. Der KOK hat dazu Stellung genommen.

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf (19/8461) zum Protokoll vom 11. Juni 2014 zum Übereinkommen Nr. 29 der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) vom 28. Juni 1930 über Zwangs- und Pflichtarbeit vorgelegt. Damit wird das Ratifizierungsverfahren eingeleitet und das Protokoll für Deutschland im Anschluss bindend. Das Protokoll aktualisiert und ergänzt das Abkommen zu Zwangs- und Pflichtarbeit aus dem Jahr 1930 und verpflichtet die Vertragsstaaten zu Prävention und strafrechtlicher Verfolgung von Zwangsarbeit und Menschenhandel sowie zu Maßnahmen im Bereich Opferschutz und Opferentschädigung.
 

Am 11.04. hat der Bundestag den Gesetzentwurf nun angenommen und damit die Ratifizierung des Protokolls eingeleitet.
In seiner Stellungnahme hat der KOK die Ratifizierung grundsätzlich begrüßt. Die Bundesregierung sollte auch nach der Ratifizierung die Prävention und Bekämpfung von Menschenhandel und Arbeitsausbeutung als kontinuierlichen Prozess sehen und bisherige Anstrengungen fortführen und ausbauen. Aus Sicht des KOK ist nun ein guter Moment, untergesetzliche Maßnahmen anzustoßen und weitere Anstrengungen zu unternehmen, um die Ziele des ILO-Übereinkommens und des Protokolls in Deutschland mit Leben zu füllen.

 

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