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Stellungnahmen zur aktuellen Debatte um sexualisierte Gewalt

Mit Blick auf die Vorfälle in der Silvesternacht in Köln und anderen Städten haben sich viele Stimmen zu Wort gemeldet; beispielsweise haben die Agentur der Europäischen Union für Grundrechte (FRA), Amnesty International, der Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff) und das Forum Menschenrechte Stellungnahmen verfasst. Darin geht es um die Solidarisierung mit den Betroffenen und die Verurteilung der Taten, aber auch darum, vor dem Hintergrund der mutmaßlichen Herkunft der Täter keine Vorurteile gegen Migrant*innen oder andere Personengruppen zu schüren.

Selmin Çalışkan, Generalsekretärin von Amnesty International in Deutschland sieht Medien und Politik in der Verantwortung, eine differenzierte Diskussion anzustoßen ohne die Rechte von Frauen gegen die von Flüchtlingen auszuspielen und die Flüchtlingspolitik davon beeinflussen zu lassen. Nachzulesen ist die vollständige Stellungnahme hier.

FRA Direktor Michael O’Flaherty verweist auf den Bericht der FRA, der offenlegt, dass Gewalt gegen Frauen in der EU weit verbreitet ist, in allen Altersgruppen und Gesellschaftsgruppen vorkommt und der größte Teil der Täter*innen Bekannte, Freunde*innen oder Familienmitglieder seien. Die Stellungnahme ist hier nachzulesen.

Der bff hebt die erfreulich hohe Zahl der Anzeigen hervor, die im Gegensatz zu der üblicherweise sehr geringen Zahl zur Anzeige gebrachter sexualisierter Gewalt stehe. Grund sei vor allem die große mediale Aufmerksamkeit, die jedoch nicht von dem mutmaßlichen Hintergrund der Täter abhängen dürfe. Zudem weist der bff erneut darauf hin, dass die bestehende Rechtslage in Deutschland nicht ausreiche, was den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung angehe. Die komplette Stellungnahme ist hier zu finden.

Die Sprecherin der AG Frauenrechte des Forums Menschenrechte, Henny Engels, fordert nicht einvernehmliche sexuelle Handlungen als sexualisierte Gewalt zu werten und strafrechtlich zu verfolgen, unabhängig von der Herkunft der Täter*innen. Das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt", die sogenannte Istanbul Konvention müsse endlich in nationales Recht umgesetzt werden. Nachzulesen ist die Pressemitteilung hier.

Die Verbände sprechen sich gegen die rassistische Vereinnahmung der Ereignisse und der Debatte aus. Einige fordern zudem die Reform des Sexualstrafrechts. Dafür setzt sich auch die von mehr als 20 Feminist*innen initiierte Kampagne „Gegen sexualisierte Gewalt und Rassismus. Immer. Überall.“ mit dem Hashtag #ausnahmslos ein. Forderungen sind unter anderem die Stärkung und der Ausbau von Beratungsstellen, die Anpassung der Gesetzeslage sowie eine offene und kritische Auseinandersetzung mit sexualisierter Gewalt ohne diese pauschal einer bestimmten Kultur oder Religion zuzuschreiben. Zu den Erstunterzeichner*innen zählen Manuela Schwesig, Claudia Roth und Katja Kipping. Weitere Informationen zur Kampagne sind hier zu finden.

Zu der Debatte über die sexuelle Selbstbestimmung im öffentlichen Raum hat die Juristin Dr. Ulrike Lembke (Universität Greifswald) einen Text auf der Webseite zu Legal Gender Studies und feministischer Rechtswissenschaft (LGS) veröffentlicht, der die Rechtslage zu sexueller Belästigung im öffentlichen Raum in Deutschland klärend darstellen und möglichen Reformbedarf identifizieren soll.

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