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Über 30 Organisationen fordern erneut ein Recht auf Familiennachzug

Bereits im letzten Jahr forderte ein breites Bündnis zum Weltkindertag am 20. September die Bundesregierung auf, das Recht auf Familienzusammenführung, wie im Koalitionsvertrag angekündigt, endlich umzusetzen. Diese Aufforderung wurde nun erneuert.

Im Koalitionsvertrag von 2021 steht (Seiten 138,140), dass Einschränkungen beim Familiennachzug aufgehoben werden sollen, um geflüchteten Familien zu ermöglichen gemeinsam in Deutschland zu leben und nicht jahrelang getrennt zu sein. Noch immer sind subsidiär geschützte Menschen nicht mit Anerkannten nach der Genfer Flüchtlingskonvention gleichgestellt.

Für eine genaue Darstellung der Problemlage und der Forderungen verweisen die Organisationen auf den gemeinsamen Appell zum Weltkindertag 2022. Hier werden fünf Forderungen aufgestellt:

1. Den Rechtsanspruch auf Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten wiederherstellen.

2. Den Rechtsanspruch für Geschwister beim Elternnachzug zu unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten verankern.

3. Die aktuellen EuGH-Urteile bezüglich des Zeitpunkts der Minderjährigkeit für volljährig werdende und bereits im Verfahren volljährig gewordene Minderjährige umsetzen.

4. Administrative Hürden im Visumsverfahren abbauen durch digitale Antragstellung und ausreichende Finanzierung.

5. Das Erfordernis von Sprachkenntnissen vor der Einreise generell abschaffen

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