In seiner Entscheidung vom 05.06.2018 verurteilt das LG einen Mann, der zwei junge Frauen nach der sog. Loverboy-Methode dazu brachte, über Jahre für ihn der Prostitution nachzugehen, zu 2 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe. In der Urteilsbegründung macht das LG Ausführungen zu den Voraussetzungen des "Zur Prostitution-Bringens" von unter 21-Jährigen.