Das Landgericht Berlin verurteilte am 08.02.2018 in einem großen Strafverfahren wegen Menschenhandels (alte Fassung) und Zuhälterei die drei Angeklagten zu mehrjährigen Freiheitsstrafen und ordnet die Einziehung der illegalen Gewinne in Höhe von 12.000 bis 40.000 EUR an