Das Landgericht Aachen verurteilt mit Urteil vom 18.11.2020 einen Mann, der simbabwische Artist*innen ausgebeutet hatte, u.a. wegen Ausbeutung der Arbeitskraft zu mehrjähriger Haftstrafe. Die Kammer macht umfassende Ausführungen zu den Voraussetzungen des Tatbestandsmerkmals `ausbeuterisches Beschäftigungsverhältnis´