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Umfangreicher Beschluss des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) zu Versklavung jesidischer Frauen und Mädchen durch Mitglieder des IS in Datenbank eingestellt

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Neben anderen Angeklagten verurteilte das OLG Düsseldorf am 16.06.2021 eine Frau insbesondere wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland (Islamischer Staat, sog. IS) und Verbrechen gegen die Menschlichkeit (u.a. Versklavung nach § 7 Abs. 1 Nr. 3 VStGB). Sie erhielt eine Einheitsjugendstrafe von sechs Jahren und sechs Monaten. Als 15-Jährige hatte sie sich aus Deutschland nach Syrien begeben, um sich im Kampf gegen das syrische Regime und am Aufbau eines islamischen Staates nach den Regeln der Scharia zu beteiligen. Gemeinsam mit ihrem Ehemann hielt sie teilweise zur gleichen Zeit fünf jesidische Frauen und zwei minderjährige jesidische Mädchen als Sklavinnen fest. Eines dieser Mädchen kam im Herbst 2017 bei einer Einkaufsfahrt in einer umkämpften Region durch einen Beschuss zu Tode. Mindestens zwei der versklavten Frauen mussten dem Ehemann sexuell gefügig sein. Die Ehefrau bestärkte ihn in seinem Handeln und gab den Frauen vorher Anweisungen zur Kleidung und Körperhygiene. Auf „Fehlverhalten“ reagierte sie mit Schlägen.

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