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UN-Menschenrechtsausschuss: Schlussfolgerungen zum 6. Zivilpakt-Bericht

Am 18. und 19. Oktober 2012 wurde der 6. Staatenbericht der Bundesrepublik Deutschland über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) bei den Vereinten Nationen in Genf präsentiert. In diesen Staatenberichten schildert Deutschland regelmäßig die nationalen Fortschritte bei der Umsetzung der bürgerlichen und politischen Rechte, die im Zivilpakt zwi­schen allen VertragspartnerInnen festgelegt sind.

Ende Oktober 2012 verabschiedete der UN-Menschenrechtsausschuss seine Empfehlungen ("concluding observations") an die Bundesregierung. Demnach sieht der Menschenrechtsausschuss bei diversen Punkten, z.B. zu Gewalt gegen Frauen und bei der Bekämpfung des Menschenhandels Verbesserungsbedarf.

Trotz der von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen sei das Phänomen Menschenhandel, speziell sexuelle Ausbeutung und Arbeitsausbeutung, noch nicht bekämpft. Der Menschenrechts­ausschuss fordert die Bundesregierung dazu auf, systematisch und energisch Vorwürfe und Anzeichen von Menschenhandel zu untersuchen, zu verfolgen und die Verantwortlichen zu bestrafen. Ergänzend sollen Betroffenen Entschädigungen zugesprochen werden. Die Unter­stützungs- und Schutzmaßnahmen auf Bund- und Länderebene für Betroffene und ZeugInnen müssen verbessert werden. Deutschland wird empfohlen, den Zugang zum Rechtssystem für Betroffene von Menschenhandel zu erleichtern. Es gilt, regelmäßig Maßnahmen und Aus­wirkungen zu evaluieren.

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