In einer kürzlich publizierten Studie des Büros für Drogenkontrolle und Verbrechensbekämpfung der Vereinten Nationen (UNODC) wurden Gerichtsentscheidungen und deren Verfahrensverläufe mit weiblichen Betroffenen von sexueller Ausbeutung, die als Angeklagte anwesend waren, untersucht. Insgesamt wurden über 50 Gerichtsverfahren in 17 Ländern in den Blick genommen. Zum einen wurde die Anwendung der Non-Punishment Clause untersucht, die Betroffenen von Menschenhandel schützen soll, wenn Straftaten aufgrund von Zwang ausgeübt werden müssen. Ein weiterer Fokus lag auf den angewendeten Mitteln, die genutzt wurden um Betroffene von Menschenhandel in Ausbeutungssituationen zu bringen. Darüber hinaus wurden auch die gefällten Entscheidungen der Angeklagten und die Behandlung der Betroffenen als Angeklagte untersucht.