Die geschützte Unterbringung von Betroffenen des Menschenhandels in Deutschland ist nicht gesichert!
Auf dieses Problem weist der KOK in seiner heute veröffentlichten Studie hin.
Betroffene von Menschenhandel haben einen Schutzanspruch gegenüber dem Staat. Sie haben einen Anspruch auf Unterstützung, Betreuung und sichere Unterbringung. Die adäquate Unterbring der von Menschenhandel betroffenen Frauen, Männer und Kinder ist in Deutschland jedoch nicht gesichert.
Die anlässlich des EU Weiten Tags gegen Menschenhandel vom KOK veröffentlichte Studie „Unterbringung von Betroffenen des Menschenhandels in Deutschland geSICHERt?“ ist die erste, die die Unterbringung Betroffener von Menschenhandel in Deutschland beschreibt und Empfehlungen für eine Verbesserung der Situation gibt.
Die Autorin Dr. Dorothea Czarnecki macht eine Bestandsaufnahme für Deutschland, ordnet das Thema rechtlich ein und beschäftigt sich mit verschiedenen Modellen der Unterbringung in Österreich und in den Niederlanden. Dabei untersucht sie sowohl die Situation von weiblichen Betroffenen, von Familien, von Männern als auch von minderjährigen Betroffenen des Menschenhandels.
„Betroffene von Menschenhandel verfügen in den seltensten Fällen über eigenen und sicheren Wohnraum. Gleichzeitig ist eine geschützte Unterbringung dringend notwendig, da sie Opfer von erheblichen Straftaten geworden sind.“, so Dr. Czarnecki.
„Die Studie ist für den KOK aber auch für alle Akteure im Bereich der Unterstützung der Betroffenen des Menschenhandels und der Bekämpfung wesentlich, um entsprechende Folgerungen für die Politik und Verwaltung auf Landes- und Bundesebene zu ziehen“, betont Andrea Hitzke, Vorstand des KOK. „Die Lücken, die wir in der Praxis feststellen, betreffen alle Geschlechter und Altersgruppen.“