Das Amtsgericht Hannover verurteilte am 07.03.2025 einen mehrfach vorbestraften Mann wegen gewerbsmäßigen Menschenhandels in vier Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Er hatte mehrere aus dem Ausland stammende Personen ausgebeutet, ihnen u.a. keinen oder kaum Lohn gezahlt. Bei der Strafzumessung wurde u.a. ein Geständnis strafmildernd berücksichtigt; strafschärfend wirkten Vorstrafen und laufende Bewährung.