Aktuelles im KOK

Urteil des BSG zu Leistungskürzungen bei verweigerter `Ehrenerklärung´ in die Datenbank eingestellt

Das Bundessozialgericht stellte in seiner Entscheidung vom 30.10.2013 fest, dass niemand gezwungen werden darf, eine in der Sache falsche Erklärung abzugeben. Verweigern Flüchtlinge die von ihrer Botschaft zur Ausstellung von Passersatzpapieren geforderte Erklärung, freiwillig aus Deutschland ausreisen zu wollen und können deswegen nicht abgeschoben werden, dürfen ihnen deswegen nicht die Leistungen gekürzt werden.

Gefördert vom
Logo BMFSFJ
KOK ist Mitglied bei

Kontakt

KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Lützowstr.102-104
Hof 1, Aufgang A
10785 Berlin

Tel.: 030 / 263 911 76
E-Mail: info@kok-buero.de

KOK auf bluesky