Das Bundessozialgericht stellte in seiner Entscheidung vom 30.10.2013 fest, dass niemand gezwungen werden darf, eine in der Sache falsche Erklärung abzugeben. Verweigern Flüchtlinge die von ihrer Botschaft zur Ausstellung von Passersatzpapieren geforderte Erklärung, freiwillig aus Deutschland ausreisen zu wollen und können deswegen nicht abgeschoben werden, dürfen ihnen deswegen nicht die Leistungen gekürzt werden.