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Urteil des BundesverfassungsG zum AsylbLG noch nicht umgsetzt - Diakonie fordert Abschaffung des AsylbLG

Am 18.07. 2012 hat das Bundesverfassungsgericht die Grundleistungsbeiträge des Asylbewerberleistungsgesetzes als verfassungswidrig erklärt. Der Gesetzgeber wurde unverzüglich verpflichtet, für den Anwendungsbereich des AsylbLG eine Neuregelung zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums zu treffen.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) veröffentlichte im Dezember 2012 zwar einen Referentenentwurf (der KOK berichtete in seinem Newsletter 01/2013), bisher wurde das Urteil jedoch nicht umgesetzt. Lediglich die Länder haben Übergangsregelungen geschaffen, um die Regelsätze für Asylsuchende auf ALG II-Niveau anzuheben.

"Mit dem Grundrecht auf das physische Existenzminimum ist nicht vereinbar, dass Flüchtlinge im Krankheitsfall nur bei akuten Schmerzen behandelt werden", erklärte Diakonie-Präsident Johannes Stockmeier letzten Mittwoch in Berlin. Die Diakonie fordert daher weiterhin die Abschaffung des Gesetzes. "Eine selbstbestimmte Haushaltsführung ist Teil der menschlichen Würde. Insgesamt erwarten wir eine Flüchtlingspolitik, die die Aspekte der sozialen Teilhabe stärker als bisher weiterentwickelt", betonte Stockmeier.

Die vollständige Pressemitteilung der Diakonie ist hier nachzulesen. Weiterhin bietet die Diakonie eine gute Übersicht mit den wichtigsten Fakten zum Asylbewerberleistungsgesetz.

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