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Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu Leistungsanspruch von unverheirateten, unionsangehörigen Elternteilen mit gemeinsamen Kindern in die Datenbank eingestellt

Das Bundesverfassungsgericht hebt mit Urteil vom 08.07.2020 eine Entscheidung eines Landessozialgerichts auf, durch die einer Rumänin einstweiliger Rechtsschutz gegen ihren Ausschluss von Hartz-IV-Leistungen versagt wurde.

Das Bundesverfassungsgericht sieht eine Verletzung des Rechts auf effektiven Rechtsschutz aus Art. 19 Abs. 4 S. 1 GG. Eine analoge Anwendung von § 28 AufenthG und ein sich daraus ergebendes Aufenthaltsrecht sei bei Unionsbürger*innen nicht ausgeschlossen

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