Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in einer Entscheidung vom 16.11.2010 den Anspruch einer Weißrussin auf Aufenthaltserlaubnis zum EhegattInnennachzug ohne vorheriges Visumverfahren aus dem Ausland abgelehnt. Die Frau hatte ihren deutschen Mann in Dänemark geheiratet. Da sie mit einem Besuchsvisum eingereist war und falsche Angaben bei der Beantragung gemacht hatte, lehnte das BVerwG die Möglichkeit der Beantragung einer Aufenthaltserlaubnis aus dem Inland ab. Umfangreiche Ausführungen auch zum unionsrechtlichen Aufenthaltsanspruch in den sogenannten `Rückkehrerfällen´, ein solcher ist nur bei nachhaltigem Gebrauch des Freizügigkeitsrechts gegeben