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Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen Aserbaidschan wegen mangelnder Ermittlungen zur Arbeitsausbeutung in DB eingestellt

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In seinem aktuellen Urteil vom 07.10.2021 verurteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Aserbaidschan wegen des Verstoßes gegen Zwangsarbeit gem. Art. 4 Europäische Menschenrechtskonvention, insbesondere wegen mangelnder Ermittlungen wegen Menschenhandels und spricht 33 Bauarbeitern aus Bosnien und Herzegowina je USD 5.000,00 Schadenersatz zu.

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