Aktuelles im KOK

Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gegen Griechenland wegen unzureichender rechtlicher Regelungen und mangelhafter Sorgfalt in DB eingestellt

Rechtsprechungsdatenbank

Shutterstock.com/#681265648/R.Classen

In seinem Urteil vom 18.07.2019 verurteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Griechenland wegen des Verstoßes gegen das Verbot von Zwangsarbeit gem. Art. 4 Europäische Menschenrechtskonvention, insbesondere wegen unzureichender rechtlicher Regelungen, mangelhafter Sorgfalt bei den Ermittlungen, u.a. wegen überlanger Verfahren und fehlender Beteiligung der Betroffenen, und spricht drei Betroffenen aus Russland je 15.000 EUR Schadenersatz zu.

Gefördert vom
Logo BMFSFJ
KOK ist Mitglied bei

Kontakt

KOK - Bundesweiter Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V.
Lützowstr.102-104
Hof 1, Aufgang A
10785 Berlin

Tel.: 030 / 263 911 76
E-Mail: info@kok-buero.de

KOK auf bluesky