In seinem Urteil vom 18.07.2019 verurteilt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Griechenland wegen des Verstoßes gegen das Verbot von Zwangsarbeit gem. Art. 4 Europäische Menschenrechtskonvention, insbesondere wegen unzureichender rechtlicher Regelungen, mangelhafter Sorgfalt bei den Ermittlungen, u.a. wegen überlanger Verfahren und fehlender Beteiligung der Betroffenen, und spricht drei Betroffenen aus Russland je 15.000 EUR Schadenersatz zu.