Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) verurteilt Italien mit Urteil vom 01.04.2021 wegen des Verstoßes gegen das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens gem. Art. 8 Europäische Menschenrechtskonvention, insbesondere aufgrund des rechtswidrigen Umgangsverbotes einer nigerianischen Mutter bezüglich ihrer zwei Kinder während laufender Adoptionsverfahren. Als Betroffene von Menschenhandel wurden ihre schutzwürdigen Interessen nicht ausreichend berücksichtigt; das Kindeswohl wurde gefährdet. Der EGMR spricht ihr 15.000 EUR Schadenersatz zu.