Der Europäische Gerichtshof hat am 19.09.2013 in einem vom österreichischen Obersten Gerichtshof vorgelegtem Fall entschieden, dass Österreich einem deutschen Rentner nicht pauschal die „Ausgleichszulage“, wie sie österreichischen Rentnern mit geringem Einkommen zusteht, verweigern darf. Zunächst muss Österreich prüfen, welche Belastungen auf die Sozialkassen zukämen, wenn die Leistung generell oder in Einzelfällen auch an EU-AusländerInnen gezahlt würde