Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Unzulässigkeit von Sprachtests in die Rechtsprechungsdatenbank eingestellt Der Europäische Gerichtshof stellt in seiner Entscheidung vom 10.07.2014 fest, dass das Erfordernis deutscher Sprachkenntnisse für die Familienzusammenführung im Falle türkischer Staatsangehöriger unzulässig ist, da dies gegen EU-Recht verstößt.