Das LG Braunschweig verurteilt in seiner Entscheidung vom 05.04.2023 einen Angeklagten, der acht teils unter 21-jährige Frauen für sich in der Prostitution arbeiten ließ, zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren und 8 Monaten und ordnet Vermögensabschöpfung zugunsten der Geschädigten an.