Mit Urteil vom 02.12.2021 verurteilt das das Landgericht Bielefeld (LG) verurteilt vier Angeklagte im Alter von 21 bis 22 Jahren u.a. wegen Menschenhandels, Zwangsprostitution und erpresserischen Menschenraubes zu Jugendstrafen von ein bis vier Jahren. Die Nebenklägerin bekommt in einem Vergleich 40.000 EUR zugesprochen.
Zwei der vier Angeklagten hatten eine intelligenzgeminderte junge Frau nach der Loverboy-Methode in der Prostitution ausgenutzt und später an einen dritten Angeklagten weiterverkauft. Als die Frau nicht mehr als Prostituierte arbeiten wollte, setzten sie sie auch mit körperlicher Gewalt massiv unter Druck. Die Frau stürzte sich aus Angst vor weiterer Gewalt aus dem Fenster ihrer im zweiten Stock liegenden Wohnung, in der sie von zwei der Angeklagten eingeschlossen worden war. Dabei zog sie sich lebensgefährliche Verletzungen zu.