Das LG hat mit Urteil vom 27.02.2019 einen Bordellbetreiber und seinen Marketingchef wegen Beihilfe zu schwerem Menschenhandel und Zuhälterei zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt
Das LG hat mit Urteil vom 27.02.2019 einen Bordellbetreiber und seinen Marketingchef wegen Beihilfe zu schwerem Menschenhandel und Zuhälterei zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt