Mit Entscheidung vom 19.4.2023 verurteilt das LG Berlin einen Mann wegen besonders schwerer Zwangsprostitution zu 1 Jahr und 10 Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Er hatte eine Minderjährige dazu gebracht, für 6 Tage der Prostitution nachzugehen. Die Hälfte ihrer Einnahmen hatte er für sich behalten.