Das LG verurteilt am 09.06.2023 zwei Angeklagte, die vier Minderjährige nach der Loverboy-Methode zur Prostitution gebracht hatten, zu mehrjährigen Haftstrafen und verpflichtet sie zur Zahlung von 25.000 EUR Schmerzensgeld. Interessante Ausführungen zu Täter-Opfer-Ausgleich.